AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen - für eine solide Basis

(Datenschutz, Liefer- und Verkaufsbedingungen)

 

Datenschutz:

Sämtliche personenbezogenen Daten, die Beer Wetter- und Sonnenschutztechnik e.U. vom Kunden im Rahmen des Auftrags erhebt, werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der vertraglich bedungenen Verpflichtungen verwendet. Ohne diese Daten können diese Tätigkeiten bzw. der Vertrag mit dem Kunden nicht erfüllt werden. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus im Rahmen der jeweils zur Anwendung gelangenden gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten gespeichert. Dem Kunden stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit bei der verantwortlichen BEER Wetter- und Sonnenschutztechnik e.U. zu.

 

Eigentumsvorbehalt:

Die Lieferfirma behält sich das Eigentum an den von ihr geleisteten Erzeugnissen vor bis zur vollständigen Bezahlung aller offenstehenden Rechnungen. Bis dahin dürfen die Erzeugnisse weder weiterverkauft, verpfändet oder verschenkt werden.

 

Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist der Sitz der Lieferfirma, Gerichtsstand Dornbirn. Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften denen diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde liegen, kommt österreichisches Recht zur Anwendung.

 

Garantie:

4 Jahre Vollgarantie für Sonnenschutz, Fenster und Garagentore, ausgenommen: Objekte, filigrane Teile bzw. Verschleißteile (Insektenschutz, Bespannungen, Aufzugschnüre/Bänder, Tragleiter, Endlosschnüre, Ketten, Gurte, Funkempfänger, Steuerungen, Sonderkonstruktionen). Für die Ausnahmen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

 

Preise und Verrechnung:

Die Preise sind veränderlich gemäß ÖNORM B2110 (in der geltenden Fassung). Wir behalten uns das Recht vor, vor Vertragsabschluss noch eine detaillierte Prüfung durchzuführen und bei Bekanntwerden von technischen Unklarheiten das Angebot zurückzuziehen bzw. die Preise anzupassen. Abweichende Montagearbeiten (Mehrarbeiten) sowie Montageerschwernisse, welche im Zeitpunkt des Auftragsabschlusses noch nicht erkennbar waren, werden nach Regiestunden verrechnet.

 

Produkte und Elektroantrieb:

Elektroanschlüsse sind ausschließlich durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen auf Kosten des Kunden auszuführen. Elektroanschluss, Verkabelung und Verdrahtung sowie Anschluss der intern verdrahteten Steuergeräte erfolgt bauseits.

 

Textile Beschattung:

Leichte Faltenbildung bei Markisen und textilen Beschattungen können naturgemäß auftreten und gelten daher nicht als Mängel.

 

Gerüste:

Allfällig notwendige Gerüste oder ähnliche Hilfsmittel sind bauseits zu stellen bzw. werden dafür anfallende Kosten von uns nach Aufwand verrechnet.