AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen - für eine solide Basis

(Datenschutz, Liefer- und Verkaufsbedingungen)

 

Allgemeines:

Nachstehende Bestimmungen sind Vertragsbestandteil und werden vom Besteller ausdrücklich anerkannt. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlichem Unwirksamwerden einzelner Bestimmungen verbindlich.

 

Datenschutz:

Sämtliche personenbezogenen Daten, die Beer Wetter- und Sonnenschutztechnik e.U. vom Kunden im Rahmen des Auftrags erhebt, werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung der vertraglich bedungenen Verpflichtungen verwendet. Ohne diese Daten können diese Tätigkeiten bzw. der Vertrag mit dem Kunden nicht erfüllt werden. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung und darüber hinaus im Rahmen der jeweils zur Anwendung gelangenden gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten gespeichert. Dem Kunden stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung und Datenübertragbarkeit bei der verantwortlichen BEER Wetter- und Sonnenschutztechnik e.U. zu.

 

Eigentumsvorbehalt:

Die Lieferfirma behält sich das Eigentum an den von ihr geleisteten Erzeugnissen vor bis zur vollständigen Bezahlung aller offenstehenden Rechnungen. Bis dahin dürfen die Erzeugnisse weder weiterverkauft, verpfändet oder verschenkt werden.

 

Gerichtsstand:

Erfüllungsort ist der Sitz der Lieferfirma, Gerichtsstand Dornbirn. Für sämtliche Streitigkeiten aus Rechtsgeschäften denen diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zugrunde liegen, kommt österreichisches Recht zur Anwendung.

 

Garantie:

4 Jahre Vollgarantie für Sonnenschutz, Fenster und Garagentore, ausgenommen: Objekte, filigrane Teile bzw. Verschleißteile (Insektenschutz, Bespannungen, Aufzugschnüre/Bänder, Tragleiter, Endlosschnüre, Ketten, Gurte, Funkempfänger, Steuerungen, Sonderkonstruktionen). Für die Ausnahmen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren.

Die Lieferfirma ist bestrebt, den Farbwünschen laut Bestellung weitestgehend zu entsprechen. Sie haftet jedoch lediglich für die Ausführung in der bestellten Grundfarbe. Für Abweichungen im Farbton wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

 

Mängelrügen:

Etwaige Mängelrügen können nur innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich berücksichtigt werden. Sie entbinden nicht von der vereinbarten Zahlungspflicht.

 

Preise und Verrechnung:

Die Preise sind veränderlich gemäß ÖNORM B2110 (in der geltenden Fassung). Wir behalten uns das Recht vor, vor Vertragsabschluss noch eine detaillierte Prüfung durchzuführen und bei Bekanntwerden von technischen Unklarheiten das Angebot zurückzuziehen bzw. die Preise anzupassen. Abweichende Montagearbeiten (Mehrarbeiten) sowie Montageerschwernisse, welche im Zeitpunkt des Auftragsabschlusses noch nicht erkennbar waren, werden nach Regiestunden verrechnet.

Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, ist die Lieferfirma berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, darüber hinaus kann die Lieferfirma die Weiterveräußerung der von ihr gelieferten Waren untersagen und deren Rückgabe verlangen.

Wir sind Mitglied eines Inkassobüros. Sollten Sie mit Ihrer Zahlung in Verzug geraten, sind uns alle Mahn- und Inkassospesen sowie vorprozessualen Kosten zu ersetzen.

 

Montage:

Der Besteller gestattet der Lieferfirma bzw. der von ihr beauftragten Montagefirma das Betreten des Grundstückes, um alle mit der Montage verbundenen Arbeiten vornehmen zu können. Mauerdurchbrüche, Stemm- und Montagearbeiten, die notwendig sind, um die Elemente fachmännisch zu montieren, werden von dem Käufer anerkannt. Der Käufer hat ausdrücklich darauf hinzuweisen und zu kennzeichnen, an welchen Stellen keine Bohr- und Stemmarbeiten durchgeführt werden dürfen. Kann die Montage nach vorheriger Ankündigung nicht vorgenommen werden, durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen Kosten zu ersetzen. Für Schäden, die beim Aus- oder Einbau am Baukörper unvermeidbar sind, übernimmt die Liefer-bzw. Montagefirma keine Haftung. Etwa notwendig werdende Verputzarbeiten gehen zu Lasten des Bestellers.

 

Produkte und Elektroantrieb:

Elektroanschlüsse sind ausschließlich durch ein konzessioniertes Elektrounternehmen auf Kosten des Kunden auszuführen. Elektroanschluss, Verkabelung und Verdrahtung sowie Anschluss der intern verdrahteten Steuergeräte erfolgt bauseits.

 

Textile Beschattung:

Leichte Falten- und Wabenbildung bei Markisen und textilen Beschattungen können naturgemäß auftreten und gelten daher nicht als Mängel.

 

Gerüste:

Allfällig notwendige Gerüste oder ähnliche Hilfsmittel sind bauseits zu stellen bzw. werden dafür anfallende Kosten von uns nach Aufwand verrechnet.

 

Sonstige Bedingungen:

Bei Abnahmeverzug wird der Käufer für den gesamten Kaufpreis vorleistungspflichtig. Die dadurch entstandenen Versandkosten, Mahnspesen, Gerichts- und Anwaltskosten, sowie sonstige Auslagen hat der Käufer zu ersetzen. Falls der Käufer mit Einverständnis des Verkäufers vom Vertrag zurücktritt, so sind vierzig von Hundert des Kaufpreises als Entschädigung für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn zu bezahlen, ohne dass es eines Schadenersatznachweises bedarf. Soweit der Besteller Gebäudeeigentümer ist, versichert er, dass er in seiner Verfügungsbefugnis nicht beschränkt ist. Besteller, die nicht Grundeigentümer sind, erklären, dass sie mit Wissen und Zustimmung des Eigentümers den Vertrag abschließen und sich der Eigenhaftung als Vertreter bewusst sind. Der Verkäufer ist berechtigt, alle Rechte aus diesem Kaufvertrag an Dritte zu übertragen.